Büroliegenschaft in Linz – ca. 650 m² Nutzfläche mit 25 Stellplätzen

4020 Linz, Büro/Praxis zum Kauf

Kontaktdaten

orea | Eigentum, orea

Objektdaten

  • Objekt ID
    3501
  • Objekttyp
    Büro/Praxis
  • Adresse
    Gürtelstraße
    (Bulgariplatz)
    4020 Linz
    Oberösterreich
  • Etagen im Haus
    2
  • Nutzfläche ca.
    645 m²
  • Lagerfläche ca.
    40 m²
  • Baujahr
    1999
  • Heizwärmebedarf (HWB)
    65,00 kWh/(m²·a) (Klasse C)
  • Stellplätze gesamt
    25
  • Stellplätze
    25 Stellplätze
  • Provisionspflichtig
    Ja
  • Käufer­provision
    3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
  • Sonstige Preisangaben
    BK bei Anfrage
  • Kaufpreis
    1.490.000 EUR

Objekt­beschreibung

Beschreibung

Zum Verkauf steht eine großzügige Büroliegenschaft in 4020 Linz, nahe Bulgariplatz und Gürtelstraße.

Die Liegenschaft bietet rund 650 m² Nutzfläche und eignet sich ideal für Unternehmen, die einen gut erreichbaren Standort mit viel Platz, flexibler Raumstruktur und ausreichend Parkmöglichkeiten suchen.

Ein wesentlicher Vorteil des Objekts sind die 25 KFZ-Stellplätze direkt beim Gebäude, die bereits im Angebot enthalten sind. Gerade für Mitarbeiter, Kunden, Patienten oder Schulungsteilnehmer stellt dies einen klaren Mehrwert dar.

Die Räumlichkeiten verfügen über große Fensterflächen, helle Arbeitsbereiche und ein funktionales Raumkonzept. Die Fläche kann je nach Bedarf für unterschiedliche Nutzungen adaptiert werden – etwa als Büro, Praxis, Kanzlei, Schulungsfläche, Verwaltungssitz oder Dienstleistungsstandort.

Die zentrale Lage in Linz sorgt für gute Erreichbarkeit mit dem Auto sowie mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Nahversorgung, Gastronomie und weitere Infrastruktur befinden sich in der Umgebung.

Highlights auf einen Blick:

  • ca. 650 m² Nutzfläche
  • 25 KFZ-Stellplätze inkludiert
  • zentrale Lage in 4020 Linz nahe Bulgariplatz
  • flexible Nutzungsmöglichkeiten
  • helle Räume durch große Fensterflächen
  • geeignet für Büro, Praxis, Kanzlei, Schulung oder Verwaltung
  • Pläne und Betriebskosten auf Anfrage

Die Innenbilder zeigen die tatsächlichen Räumlichkeiten und wurden zur besseren Veranschaulichung digital aufbereitet ("virtual staging"). Das Objekt wird nach Vereinbarung übergeben.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <250m
Klinik <750m
Krankenhaus <1.000m

Kinder & Schulen
Kindergarten <250m
Schule <500m
Universität <2.000m
Höhere Schule <2.250m

Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <1.250m

Sonstige
Bank <250m
Geldautomat <250m
Post <750m
Polizei <750m

Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <750m
Flughafen <2.750m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

Sonstige Informationen

Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

 

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. 
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. 
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Lage

Nähe Bulgariplatz / Linzer Hauptbahnhof

Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.

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