orea | Gemütliche 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon im 14. Bezirk

1140 Wien, Wohnung zum Kauf

Anlagen / Links

Kontaktdaten

orea | Eigentum, orea

Objektdaten

  • Objekt ID
    1299
  • Objekttyp
    Wohnung
  • Adresse
    Beckmanngasse
    (Linzer Straße, Reinlpark)
    1140 Wien
    Wien
  • Etage
    1
  • Wohnfläche ca.
    49,82 m²
  • Balkon-/Terrassen­fläche ca.
    3,86 m²
  • Zimmer
    2
  • Badezimmer
    1
  • Separate WC
    1
  • Balkone
    1
  • Heizungsart
    Zentralheizung
  • Wesentlicher Energieträger
    Gas
  • Baujahr
    2007
  • Zustand
    neuwertig
  • Heizwärmebedarf (HWB)
    44,00 kWh/(m²·a) (Klasse B)
  • Garage
    1 Stellplatz
  • Provisionspflichtig
    Ja
  • Käufer­provision
    3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
  • Monatliche Kosten netto
    108,36 EUR
  • Monatliche Kosten MwSt.
    10,84 EUR
  • Monatliche Kosten brutto
    119,20 EUR
  • Kaufpreis
    289.000 EUR
  • Betriebskosten netto
    108,36 EUR
  • Betriebskosten MwSt.
    10,84 EUR

Ausstattung / Merkmale

  • ✓ Abstellraum
  • ✓ Badewanne
  • ✓ Balkon
  • ✓ Barrierefrei
  • ✓ Fliesenboden
  • ✓ Garage
  • ✓ Neubau
  • ✓ Offene Küche
  • ✓ Parkettboden
  • ✓ Personenaufzug
  • ✓ Separates WC

Objekt­beschreibung

Beschreibung

In ruhiger Wohnlage des 14. Bezirks – nur wenige Schritte von der Linzer Straße entfernt – befindet sich diese charmante 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon in der Beckmanngasse 27. 

Die rund 51 m² große Wohnung überzeugt durch ihre kompakte und gut nutzbare Raumaufteilung, einen kleinen Balkon für entspannte Stunden im Freien sowie die hervorragende Infrastruktur in unmittelbarer Umgebung. Öffentliche Verkehrsmittel, Nahversorgung und Einkaufsmöglichkeiten sind bequem zu Fuß erreichbar.

Highlights:

  • 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon

  • Eigennutzung oder Weitervermietung

  • Lage nahe Linzer Straße – ruhige Umgebung mit sehr guter Anbindung

  • Gepflegtes Wohnhaus

  • Optional: Tiefgaragenstellplatz um € 24.000 zusätzlich erwerbbar

 

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Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <250m
Klinik <750m
Krankenhaus <1.750m

Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <250m
Universität <500m
Höhere Schule <1.750m

Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <750m

Sonstige
Geldautomat <750m
Bank <750m
Post <750m
Polizei <1.000m

Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <750m
Autobahnanschluss <4.250m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

Sonstige Informationen

Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

 

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Lage

Linzer Straße, Reinlpark

Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.

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