orea | Helle 2-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage von Wien-Penzing
1140 Wien, Wohnung zum Kauf
Kontaktdaten
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Nameorea | Eigentum
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Firmaorea
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AdresseRötzergasse 41
1170 Wien -
E-Mail Direkt
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Website
Objektdaten
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Objekt ID3509
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ObjekttypWohnung
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AdresseMatznergasse
(Linzer Straße, Bahnhof Penzing, Pfarrfriedhof Penzing)
1140 Wien
Wien -
Etage1
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Wohnfläche ca.42,28 m²
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Zimmer2
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Badezimmer1
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Separate WC1
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HeizungsartZentralheizung
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Wesentlicher EnergieträgerGas
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Baujahr2011
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Zustandneuwertig
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Heizwärmebedarf (HWB)49,46 kWh/(m²·a) (Klasse B)
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Stellplätze gesamt1
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Stellplatz1 Stellplatz
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Garage1 Stellplatz
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ProvisionspflichtigJa
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Käuferprovision3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
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Monatliche Kosten netto161,74 EUR
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Monatliche Kosten MwSt.11,20 EUR
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Monatliche Kosten brutto172,94 EUR
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Sonstige Kosten netto49,70 EUR
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Kaufpreis249.000 EUR
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Betriebskosten netto112,04 EUR
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Betriebskosten MwSt.11,20 EUR
Ausstattung / Merkmale
- ✓ Badewanne
- ✓ Barrierefrei
- ✓ Neubau
- ✓ Offene Küche
- ✓ Personenaufzug
- ✓ Separates WC
- ✓ Tiefgarage
Objektbeschreibung
Beschreibung
Zum Verkauf steht eine helle und gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung im 1. Obergeschoss eines gepflegten Wohnhauses in der Matznergasse 3 im beliebten 14. Bezirk. Die Wohnung überzeugt durch ihre angenehme Raumaufteilung, die freundliche Atmosphäre und die zentrale Lage mit optimaler Infrastruktur.
Der durchdachte Grundriss bietet einen großzügigen Wohnbereich, ein separates Schlafzimmer sowie eine funktionale Küche und ein Badezimmer. Durch die gute Ausrichtung und die helle Gestaltung entsteht ein besonders angenehmes Wohngefühl.
Die Lage zeichnet sich durch die Nähe zur Linzer Straße, den Bahnhof Penzing sowie den Pfarrfriedhof Penzing aus. Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, öffentliche Verkehrsmittel und zahlreiche Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Die Anbindung ist ideal – sowohl für den Alltag als auch für die schnelle Erreichbarkeit anderer Stadtteile.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, zwei Garagenstellplätze in der hauseigenen Garage zu erwerben (Kaufpreis: … €). Damit bietet die Wohnung eine attraktive Kombination aus komfortablem Wohnen und praktischer Parkmöglichkeit.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <500m
Klinik <750m
Krankenhaus <1.250m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <250m
Universität <1.000m
Höhere Schule <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <1.000m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <750m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <4.250m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Sonstige Informationen
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Lage
Linzer Straße, Bahnhof Penzing, Pfarrfriedhof Penzing
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.




