orea | 2-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage des 5. Bezirks – Nähe Gürtel | B23
1050 Wien, Wohnung zum Kauf
Kontaktdaten
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Nameorea | Eigentum
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Firmaorea
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AdresseRötzergasse 41
1170 Wien -
E-Mail Direkt
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Website
Objektdaten
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Objekt ID3471
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ObjekttypWohnung
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AdresseBrandmayergasse
(Gürtel, Arbeitergasse, Siebenbrunnengasse, Straßenbahn 6 & 18)
1050 Wien
Wien -
Etage2
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Wohnfläche ca.52,80 m²
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Zimmer2
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Badezimmer1
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Separate WC1
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HeizungsartZentralheizung
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Wesentlicher EnergieträgerGas
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Baujahr2009
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Zustandneuwertig
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Heizwärmebedarf (HWB)43,70 kWh/(m²·a) (Klasse B)
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Stellplätze gesamt1
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Stellplatz1 Stellplatz
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Garage1 Stellplatz
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ProvisionspflichtigJa
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Käuferprovision3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
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Monatliche Kosten netto116,07 EUR
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Monatliche Kosten MwSt.11,61 EUR
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Monatliche Kosten brutto127,68 EUR
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Kaufpreis285.000 EUR
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Betriebskosten netto116,07 EUR
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Betriebskosten MwSt.11,61 EUR
Ausstattung / Merkmale
- ✓ Außenstellplatz
- ✓ Badewanne
- ✓ Barrierefrei
- ✓ Neubau
- ✓ Offene Küche
- ✓ Personenaufzug
- ✓ Separates WC
Objektbeschreibung
Beschreibung
Zum Verkauf gelangt eine gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage des 5. Wiener Gemeindebezirks Margareten, in der Arbeitergasse – nur wenige Schritte vom Wiener Gürtel entfernt.
Die Wohnung wird bestandsfrei übergeben und eignet sich somit sowohl ideal für Eigennutzer als auch für Anleger, die flexibel neu vermieten möchten.
Eckdaten zur Wohnung:
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2 Zimmer
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Sehr gute Lage im 5. Bezirk
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Bestandsfrei – sofort verfügbar
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Gute öffentliche Verkehrsanbindung (Nähe Gürtel)
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Zentrale Infrastruktur und Nahversorgung in unmittelbarer Umgebung
Die Lage überzeugt durch ihre ausgezeichnete Verkehrsanbindung sowie durch die vielfältige Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar.
Optionaler Stellplatz:
Zusätzlich kann ein Parkplatz zum Kaufpreis von € 25.000,-- erworben werden.
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Unbefristet vermietet
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Nettomiete: € 58,52 pro Monat
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Jederzeit kündbar
Ob zur Eigennutzung oder als attraktive Investmentmöglichkeit – diese Wohnung bietet durch ihre zentrale Lage im beliebten Bezirk Margareten vielseitige Nutzungsmöglichkeiten.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <250m
Klinik <750m
Krankenhaus <1.000m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <250m
Universität <1.000m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <1.250m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <750m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <750m
Autobahnanschluss <3.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Sonstige Informationen
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Lage
Gürtel, Arbeitergasse, Siebenbrunnengasse, Straßenbahn 6 & 18
Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.




