orea | 2,5-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit zwei Terrassen in 1110 Wien

1110 Wien, Terrassenwohnung zum Kauf

Kontaktdaten

orea | Eigentum, orea

Objektdaten

  • Objekt ID
    3502
  • Objekttypen
    Terrassenwohnung, Wohnung
  • Adresse
    Trinkhausstraße
    (U3 Zippererstraße, U3 Gasometer, S80 Haidestraße)
    1110 Wien
    Wien
  • Etage
    5
  • Wohnfläche ca.
    65 m²
  • Balkon-/Terrassen­fläche ca.
    15 m²
  • Zimmer
    2,5
  • Badezimmer
    1
  • Separate WC
    1
  • Terrassen
    2
  • Heizungsart
    Etagenheizung
  • Baujahr
    1960
  • Maximalmietdauer
    5 Jahre
  • Provisionspflichtig
    Ja
  • Käufer­provision
    3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
  • Monatliche Kosten netto
    167,61 EUR
  • Monatliche Kosten MwSt.
    16,76 EUR
  • Monatliche Kosten brutto
    184,37 EUR
  • Kaufpreis
    299.000 EUR
  • Betriebskosten netto
    167,61 EUR
  • Betriebskosten MwSt.
    16,76 EUR

Ausstattung / Merkmale

  • ✓ Abstellraum
  • ✓ Dusche
  • ✓ Einbauküche
  • ✓ Neubau
  • ✓ Personenaufzug
  • ✓ Separates WC
  • ✓ Terrasse

Objekt­beschreibung

Beschreibung

Zum Verkauf steht eine vermietete 2,5-Zimmer-Dachgeschosswohnung in der Trinkhausstraße im 11. Wiener Gemeindebezirk.

Die Wohnung verfügt über einen praktischen Grundriss, helle Wohnbereiche und zwei großzügige Terrassen mit angenehmem Blick über die Umgebung. Die Räume bieten flexible Nutzungsmöglichkeiten und eignen sich sowohl für Eigennutzer nach Ablauf des Mietverhältnisses als auch für Anleger.

Die Wohnung ist aktuell bis 31.07.2026 vermietet.

Der derzeitige Zustand kann aufgrund der Vermietung von den Bildern abweichen. Die Fotos zeigen eine aufbereitete Darstellung der Wohnung. Im Zuge einer Besichtigung kann der aktuelle Zustand geprüft werden; die Wohnung kann bei Bedarf wieder entsprechend vorbereitet und aufgewertet werden.

Die Lage in der Trinkhausstraße bietet ruhiges Wohnen mit guter Infrastruktur und öffentlicher Anbindung. Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in der Umgebung.

Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <750m
Apotheke <750m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <2.500m

Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <250m
Universität <1.750m
Höhere Schule <1.750m

Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <750m

Sonstige
Geldautomat <750m
Bank <750m
Post <750m
Polizei <750m

Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <750m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <1.250m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

Sonstige Informationen

Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

 

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. 
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. 
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Lage

S80 Haidestraße + U3 Gasometer,
Hyblerpark

Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.

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